HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Karrierepfeile, Karrierewege, Karrierestufen




150. Karriere mit Inter-Organisationsprojekten und in Inter-Organisationsprojekten.

Projekte Interorganisation

Die Karrieren mit Inter-Organisationsprojekten und in Inter-Organisationsprojekten weisen häufig folgende Stufen auf:

  1. fachliche Vertretung einer Organisation in organisationsübergreifenden Projekten,
  2. Verantwortung für die Beziehungsgestaltung, Information und Kommunikation in organisationsübergreifenden, interorganisationalen und kooperativen Projekten,
  3. Auftragnehmer von Objekten in organisationsübergreifenden Projekten,
  4. Verantwortung für das Generalmanagement von organisationsübergreifenden, interorganisationalen und kooperativen Projekten,
  5. Verantwortung für die Begrenzung und Gestaltung der Risiken in und aus organisationsübergreifenden Projekten,
  6. Verantwortung für den Projektauftrag in organisationsübergreifenden Projekten, kooperativen Projekten (Konsortien),
  7. Verantwortung für die Gestaltungen der Kooperationen in organisationsübergreifenden, interorganisationalen und kooperativen Projekten,
  8. Verantwortung für die Durchführung von Konsortial-Projekten und Kartell-Projekten,
  9. Verantwortung für die Gestaltung, Erfüllung, Einhaltung und Durchsetzung von Verträgen und Vereinbarungen in organisationsübergreifenden, interorganisationalen und kooperativen Projekten.
  10. Haftung und Gewährleistung für den Erfolg und die Ergebnisse von kooperativen Projekten.

Innerhalb der einzelnen Organisationen oder beteiligten Organisationseinheiten erscheinen die interorganisationalen Projekten häufig als "einfache" Projekte (der Organisation, als Beteiligung oder Subunternehmerschaft der Organisationseinheit) oder als "einfacher) Auftrag.

Die Karrieren sind in der Regel abhängig von z. B:

  1. den Vertretungsbefugnissen der jeweiligen Person,
  2. den Verhandlungsvollmachten der jeweiligen Person,
  3. dem (internen) Status der jeweiligen Person in der von ihr vertretenen Organisation,
  4. dem Status der jeweiligen Person in der Verantwortung für das gesamte (interorganisationale) Projekt,
  5. den Weisungsbefugnissen der jeweiligen Person gegenüber der eigenen Organisation,
  6. den Weisungsbefugnissen der jeweiligen Person gegenüber den beteiligten Organisationen,
  7. den Entscheidungsbefugnissen für die Beauftragung, Planung, Durchführung und Durchsetzung des jeweiligen interorganisationalen Projekts,
  8. der Sanktionsgewalt der jeweiligen Person für die Durchsetzung von Beschlüssen und Entscheidungen,
  9. der Verantwortung für die Gestaltungen der Verbindungen zu den anderen interorganisationalen Projekten,
  10. der Verantwortung für die Harmonisierungen und Anpassungen der Prozesse aller gleichzeitig laufenden und vorgesehenen interorganisationalen Prozesse.

Zu den Interorganisationsprojekten gehören z.B. Joint Ventures, Kooperationen, Kartelle, Konsortien. Die Projekte überschreiten in der Regel die Leistungsfähigkeit eines jeden Beteiligten, die sich deshalb zum Zwecke der Projekte für das Projekt finden, vereinbaren und zusammenschließen, wie z.B. in Großprojekten, Infrastrukturprojekten, Innovationsprojekten, Forschungsprojekten, Stadt- und Landentwicklungen, Verkehrsprojekten oder Projekten nach Katastrophen, Projekten der Verteidigung oder der gesellschaftlichen Entwicklung.