130. Karriere mit Projekten von Organisationsteilen und in Teilen der Organisation.
Die Karrieren weisen häufig folgende Stufen auf:
- Beauftragung mit der Projektleitung für besonders bedeutende
Projekte, z.B. mit Projekten, die über das Ansehen, den Erfolg
und die Nützlichkeit der Teilorganisation entscheiden,
- Verantwortung für die Verwendbarkeit der Ergebnisse der
Projekte in der Organisationseinheit,
- Verantwortung für die Beiträge der Projekte der
Organisationseinheit zu den übergeordneten Zielen,
- Verantwortung für die fortlaufende Integration der
Projektergebnisse in die laufenden Prozesse,
- Verantwortung für die Aufbereitung der Erfahrungen mit den
eigenen Projekten der Organisationsteile zu Impulsen oder
Veranlassungen von Änderungen der Strukturen, Zuständigkeiten,
Verantwortungen, Prozesse, Methoden oder Verfahren,
- Verantwortung für die Führung von Konflikten mit
benachbarten Organisationseinheiten bei Widerstand oder
Verweigerung der Mitwirkung, Zusammenarbeit oder der Annahme der
"gelieferten" Projektergebnisse,
- Verantwortung für die Ermittlung und Beachtung von
Anforderungen an die Projekte der Organisationseinheit aus den
benachbarten, übergeordneten und nachgeordneten
Organisationsteilen,
- Verantwortung für die Erstellung der generell erwarteten,
generell übertragenen und speziell vereinbarten Leistungen und
Beiträge zu den Projekten der anderen Organisationseinheiten,
- Verantwortung für die Sicherstellung der Leistungen und
Beiträge für Projekte der Organisationseinheiten in den
laufenden Führungsprozessen und Leistungsprozessen,
- Verantwortung und Rechenschaft für den Umfang mit Ressourcen
in den Projekten der Organisationsteile.
Die Karrieren in und mit Projekten von Organisationsteilen führen
häufig zur Ausbildung des Expertentums für bestimmte Fragen,
Anliegen, Probleme, Aufgaben und Lösungen. Das geschieht z.B. wie
folgt:
- Übertragung der Verantwortung für das Projekt als
"Zusatzaufgabe",
- Auslobung der "Verantwortung für alle Fragen, welche den
Organisationsteil betreffen",
- Verpflichtung zur Bearbeitung aller Anliegen, die an den
Organisationteil gerichtet werden,
- Verpflichtung zur Bestimmung der Anliegen des
Organisationsteiles, die in den Projekten zu beachten, zu
bearbeiten oder zu erfüllen sind,
- Verpflichtung zur Vertretung der Anliegen des
Organisationsteiles in den Projekten der Organisation,
- Verpflichtung zur Durchsetzung der Anliegen des
Organisationsteiles in den Projekten des Organisationsteiles,
- Verantwortung für die Bestimmung, Vertretung und
Durchsetzung der Anliegen des Organisationsteiles in anderen
Projekten anderer Gliederungen der Organisation,
- Verantwortung für die Bestimmung, Vertretung und
Durchsetzung der Anliegen des Organisationsteilen für die
erwarteten, generell und speziell vereinbarten Beiträge des
Organisationsteiles zu anderen Projekten,
- Verantwortung für die Bestimmungen, Verhandlungen,
Vereinbarungen und Durchsetzungen von Leistungsvereinbarungen
der Organisationseinheit für die allgemeinen Führungsprozesse,
Leistungsprozesse und für andere Projekte,
- Verantwortung für die Erfüllung der erwarteten, generellen
und speziell vereinbarten Leistungen und zu erbringenden
Ergebnisse der Organisationseinheit in Projekten oder mit
Projekten der Organisationseinheit.