HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Karrierepfeile, Karrierewege, Karrierestufen




90. Karriere in Dienstleistungen für Projekte und das Projektmanagement.

Dienstleistungen

Die Karrieren werden bestimmt durch die Befugnisse für z.B.:

  1. Grenzen des Projekts,
  2. Grenzen des Projektmanagements,
  3. Bildung von Schnittstellen,
  4. Teilungen und Einteilungen (Gliederungen) von Projekten,
  5. Teilung und Einteilungen (Gliederungen) des Projektmanagements,
  6. Verpflichtungen der Partner, welche die vom Projekt nicht erfassten Teile leisten,
  7. Auswahl, Bestimmung und Verpflichtung der Zulieferer,
  8. Auswahl, Bestimmung und Verpflichtung der Dienstleistenden für das Projekt und das Projektmanagement,
  9. Bestimmung, Freigabe und Beauftragung der Inhalte von z.B. Rahmenheften, Pflichtenheften, Leistungsbeschreibungen,
  10. Prüfung und Abnahme von Beiträgen zum Projekt und zum Projektmanagement,

Die Grenzen des Projekts und des Projektmanagements und damit die Grenzen der Karrieren im Projektmanagement sind die Fakten wie z.B.:

  1. die Inhalte,
  2. die Mengen, (Leistungsumfänge),
  3. die Zeitpunkte,
  4. die Dauer,
  5. die Leistungsorte,
  6. die Objekte,
  7. die Beteiligten,
  8. die Verträge und Vereinbarungen,
  9. die Konditionen (bereitgestellte Ressourcen),
  10. die eigenen Eignungen, Fähigkeiten und Kapazitäten.

Die Karrieren mit und in Dienstleistungen für Projekte und das Projektmanagement beginnen dort, wo die "Eigenfertigungen" der Projekte und des Projektmanagements enden und die erforderlichen Kompetenzen, Hilfen, Zuarbeiten und Beiträge "eingekauft" werden. Den Dienstleistungen liegen in der Regel entsprechende generelle oder spezielle Verträge und Vereinbarungen zu Grunde. Die Karrierestufen zeigen sich häufig in den Rollen und Funktionen:

  1. Planer,
  2. Kalkulierer,
  3. Auftraggeber,
  4. Vorgesetzter,
  5. Geldgeber, Zuschussgeber,
  6. Entscheider (Genehmigungen, Freigaben, Ablehnungen, Stopp),
  7. Überwacher, Aufsicht, Controller,
  8. Kontrollierer,
  9. Regler und Steuerer,
  10. Träger, Risikoträger.

Die Personen, welche zu Dienstleistungen eingesetzt werden, sind in der Regel nur den Auftraggebern und disziplinarischen Vorgesetzten verpflichtet.